
Zahlungsvereinbarung/Stundung
Das Steueramt kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge Stundung oder Ratenzahlung bewilligen. Stundungsgesuche sind in der Regel schriftlich und mit hinreichender Begründung einzureichen und vom Steueramt unter Hinweis auf die Zinspflicht schriftlich zu beantworten.
Ratenzahlungen bis maximal 5 Raten können mit uns telefonisch oder am Schalter vereinbart werden. Für Ratenzahlungen über 5 Raten ist ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dem Gesuch muss das ausgefüllte Budgetformular sowie das ausgefüllte Schuldenverzeichnis beigefügt werden. Das Gesuch kann auch elektronisch eingereicht werden.
Stundung oder Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden. Können dem bzw. der Steuerpflichtigen solche Zahlungen nicht zugemutet werden oder wird die Zahlung verweigert, so sind andere Bezugsmassnahmen zu prüfen. Jedenfalls soll vermieden werden, dass Steuerausstände ohne zwingende Gründe lange bestehen bleiben.
Online-Formular Gesuch um Zahlungsvereinbarung
Online-Formular Gesuch um Stundung
Formular Budget(PDF, 21 KB)
Formular Schuldenverzeichnis(PDF, 11 KB)

