Stadt Winterthur

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Lehre/Studium beendet

Wie gehe ich vor, nachdem ich meine Lehre oder mein Studium beendet habe, damit mich keine hohen Nachsteuern erwarten?

Rechnung im laufenden Jahr

Wenn Sie gleich nach der Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, ist die provisorische Rechnung vom laufenden Jahr evtl. zu tief. Sie können bei uns deshalb zusätzliche Einzahlungsscheine verlangen. Mit dem Einreichen der Steuererklärung im Folgejahr wird die Rechnung dann definitiv.

Man zahlt jedes Jahr für jenes Einkommen Steuern, welches man im jeweiligen Jahr verdient hat. Die Schlussrechnung erhält man jedoch erst im Folgejahr, nachdem die Steuererklärung mit den Angaben vom vergangenen Jahr eingereicht wurde und von uns geprüft ist. Daher ist es immer sinnvoll, sich zu melden, wenn man das Gefühl hat, die provisorische Rechnung sei zu tief oder auch zu hoch.

Rechnung im Folgejahr

Auch die provisorische Rechnung vom Folgejahr würde zu tief ausfallen (da wir für den provisorischen Bezug in der Regel die Zahlen vom Vorjahr verwenden). Es ist deshalb sinnvoll, sich schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Wir können die provisorische Rechnung aufgrund Ihres geschätzten Einkommens erstellen, oder falls Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, zusätzliche Einzahlungsscheine zustellen. Die Korrektur der provisorischen Rechnung kann auch online beantragt werden.

Beispiel

Sie beenden im August 2012 Ihr Studium und beginnen noch im Jahr 2012 zu arbeiten. Die provisorische Rechnung für das laufende Jahr (2012) sowie für das Folgejahr (2013) sollten entsprechend angepasst werden, da diese noch auf den Einkommensverhältnissen während der Zeit des Studiums beruhen. Beginnen Sie jedoch erst im 2013 zu arbeiten, sollte lediglich die provisorische Rechnung für das Folgejahr (2013) angepasst werden.

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