
Heirat/Registrierte Partnerschaft
Eine Besteuerung als Ehepaar findet erst ab dem Folgejahr der Heirat statt. Für das Heiratsjahr muss deshalb jeder Ehepartner noch alleine eine Steuererklärung einreichen. Mit dieser Steuererklärung wird die Rechnung für das Heiratsjahr definitiv.
Beispiel: Heirat am 05.06.2011: Ab Steuerperiode 2012 als Ehepaar steuerpflichtig. Die Steuererklärung 2011 muss noch getrennt eingereicht werden. Diese Steuererklärung 2011 wird im Jahr 2012 ausgefüllt. Beide Ehepartner erhalten eine eigene Schlussrechnung 2011.
Für die der Heirat folgende Steuerperiode wird dem Ehepaar eine gemeinsame, geschätzte Steuerrechnung zugestellt. Das Paar kann jedoch auch einen Antrag auf Änderung der provisorischen Steuerrechnung stellen.
Für die Bundessteuer kann eine gemeinsame Besteuerung für das Heiratsjahr beantragt werden:
- Online Schalter Bundessteuer (öffnet neues Fenster)
- Telefon 043 259 40 50.
Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.
Online-Formular Berechnung mutmassliches gemeinsames steuerbares Einkommen
Online-Formular Antrag für gemeinsame provisorische Rechnung

