
Handänderungskosten
Handänderungssteuer, Abschaffung
Am 30. November 2003 hat das Stimmvolk des Kantons Zürich die Initiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 angenommen.
Folgende Gebühren fallen jedoch in jedem Fall an:
Notariats- und Grundbuchgebühren
Beim Verkauf einer Liegenschaft ist es unabdingbar, dass die zuständige Person auf dem Notariat den Verkauf beurkundet und der Wechsel des Eigentums ins Grundbuch aufgenommen wird. Für diese Verrichtungen werden Notariats- und Grundbuchgebühren erhoben. Diese betragen:
1.0 Promille - Notariatsgebühr berechnet vom Verkaufspreis bzw. Verkehrswert
1.5 Promille - Grundbuchgebühr berechnet vom Verkaufspreis bzw. Verkehrswert

