Stadt Winterthur

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Firmen, Vereine, Stiftungen

AG, GmbH, Vereine, Stiftungen usw.

Für juristische Personen besteht eine Steuerpflicht, wenn sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung im Kanton Zürich befindet. Be­findet sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung ausserhalb des Kantons Zürich oder im Ausland, so ist die juristische Person steuerpflichtig, wenn eine Anknüpfung in Form eines Geschäftsbetriebs, einer Betriebsstätte oder eine Liegenschaft im Kan­ton Zürich besteht.

Bestellung Formulare Steuererklärung/Fristerstreckungs-Gesuche zur Einreichung der Steuererklärung

Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Bundessteuer
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich

Tel.: 043 259 50 10
Fax: 043 259 42 87

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